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STANDPUNKT/618: Jagdgesetzentwurf mit Defiziten (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 6. Oktober 2014

Jagdgesetzentwurf mit Defiziten

BUND fordert Nachbesserungen



Düsseldorf, 06.10.2014 / Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf des ökologischen Jagdgesetzes abgegeben. Darin kommt der Umweltverband zu dem Ergebnis, dass dem Tier- und Naturschutz nur sehr bedingt Rechnung getragen worden ist. "Man hat versucht, einen Kompromiss zwischen Jagd, Forst und Tierschutz zu erzielen. Viel Ökologisches ist dabei aber nicht übrig geblieben", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Zwar sollen die Baujagd, Katzenabschuss, Totschlagsfallen und der Jagdzwang für Vereine nach dem Entwurf von Umweltminister Remmel endlich abgeschafft werden. Doch die Jagd in Naturschutzgebieten, Tötungen ohne vernünftigen Grund, Dauerjagdzeiten ohne Ruhephasen und die Jagdausbildung am lebenden Tier soll es weiterhin geben können. Auch die Fallenjagd soll unter Auflagen weiterhin möglich sein.

"Wenn es tatsächlich ein ökologisches Jagdgesetz werden soll, dann sind noch einige Nachbesserungen an dem Entwurf erforderlich", sagte Sticht.

In dieser Woche veranstaltet der Landesjagdverband zwei Regionalkonferenzen zum Jagdgesetz in Köln und Münster. Die Tier- und Naturschutzverbände wurden nicht eingeladen, kündigen aber an, diese Konferenzen sichtbar zu begleiten.

Mehr Infos und die BUND-Stellungnahme zum Landesjagdgesetz:
www.bund-nrw.de/jagd

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Quelle:
Presseinformation, 06.10.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014