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STANDPUNKT/695: Heimatminister will Amerikanisierung der bayerischen Landschaft (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 15. April 2015

Heimatminister will Amerikanisierung der bayerischen Landschaft


Mit der Ankündigung von Heimatminister Söder weitere Ausnahmen beim Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm zuzulassen, ist die bayerische Staatsregierung drauf und dran, die in Art. 141 der bayerischen Verfassung geschützten kennzeichnenden Orts- und Landschaftsbilder Bayerns auf dem Altar des Neoliberalismus zu opfern.

"Söders Heimatstrategie ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern", kommentiert Prof. Dr. Hubert Weiger , Vorsitzender des BUND Naturschutz die Pläne Söders zur Heimatstrategie 2020. "Es droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang von Autobahnen und großen Bundesstraßen."

"Um das Flächendumping der Gemeinden zu begrenzen und die bayerische Kulturlandschaft zu schützen, sind mehr statt weniger landesplanerische Leitlinien notwendig! Die schon bestehenden Ausnahmen beim Anbindegebot sind zu streichen", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

Im Rahmen der Heimatstrategie beabsichtigt das bayerische Kabinett die Landesplanung weiter zu schwächen. Die darin genannten Vorhaben sind dazu geeignet, die bayerische Kulturlandschaft noch stärker als bisher dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern. U. a. soll das ohnehin durch viele Ausnahmen ausgehöhlte Anbindegebot weiter verwässert werden. Das Anbindegebot legt fest, dass neue Siedlungsgebiete nur angebunden an bestehende Siedlungen errichtet werden dürfen. Es sichert damit die kennzeichnenden Ortsbilder, schützt die freie Landschaft vor Bebauung und ermöglicht kurze Wege. Es setzt damit die bayerische Verfassung um, in der es heißt: "Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (...) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten." (Artikel 141 der Bayerischen Verfassung).

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Quelle:
Presseinformation, 15.04.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2015

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