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STELLUNGNAHME/055: Vogelschutz und Landwirtschaft in der Düffel sind möglich (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 29. März 2012 - Landwirtschaft/Artenschutz

Vogelschutz und Landwirtschaft in der Düffel sind möglich NABU fordert Kreisbauernschaft zur Mäßigung auf

Mähverbot ist logische Konsequenz der seit Jahren mangelhaften Umsetzung von Artenschutzauflagen



Düsseldorf - Anlässlich des vom Umweltministerium verhängten Mähverbotes in der Düffel und der sich daran entzündeten Proteste einiger Landwirte erklärte Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des NABU NRW: "Wir begrüßen, dass das Ministerium die Reißleine gezogen hat und mit seinem Erlass zur Bewirtschaftungsruhe für den Wiesenvogelschutz endlich die konsequente Umsetzung der Schutzbestimmungen in der Düffel sicherstellt. Die intensive Landwirtschaft sei die Hauptursache für den rasanten Verlust an Artenvielfalt und Biodiversität in unserer Landschaft, den wir zurzeit erleben. Außerhalb von Schutzgebieten sei der 'stumme Frühling' schon längst Realität. Deswegen müssten Schutzgebiete wie die Düffel als letzte Rückzugsorte endlich konsequent geschützt werden.

So haben die Wiesenvogelbestände im Naturschutzgebiet Düffel dramatisch abgenommen - Uferschnepfe und Kiebitz um über 80% - obwohl eigentlich Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Ein Grund sei der große Verlust von Gelegen und Küken durch die immer intensivere Bewirtschaftung. So erfolgt zum Beispiel die Grasmahd immer früher. Und das obwohl die Landwirte eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 450 Euro je Hektar und Jahr (FFH-Erschwernisausgleich & Flächenprämie) erhalten, welche zum Schutz von Wiesenvogelgelegen verpflichtet. Tumbrinck: "Rund 1,7 Millionen Euro werden so Jahr für Jahr an die Landwirte in der Düffel ausgezahlt. Dies ist richtig und wird vom NABU unterstützt - aber die Gegenleistung muss dann auch erbracht werden."

Bedauerlich sei insbesondere, dass der zuständige Kreis Kleve jahrelang keine Anstrengungen zum Erhalt der Wiesenvögel in der Düffel unternommen habe. "Wiesenvogelschutz kann nur funktionieren, wenn die Vorkommen der Wiesenvögel erfasst und den Landwirten mitgeteilt werden", so der NABU-Landesvorsitzende weiter. Dies hätte der Kreis versäumt. Stattdessen habe er die weitere Intensivierung der Landwirtschaft in der Düffel noch befördert, in dem er hier den Bau und die Erweiterung einer Putenmastanlage genehmigt habe. Die Konsequenz müssten jetzt die Landwirte tragen. Mit bürokratischen und langwierigen Verfahren werde ihnen nun die Einhaltung der Schutzmaßnahmen unnötig erschwert.

Tumbrinck: "Mit dem Erlass des Umweltministeriums wird lediglich die Umsetzung geltenden Rechts sichergestellt und dass die Gegenleistung für die Ausgleichszahlungen auch erbracht wird. Der zielgerichtete Einsatz der Steuergelder erfordert dies." Deutlich werde an diesem Beispiel aber auch, dass die zukünftige Landesregierung eine radikale Änderung der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik umsetzen muss. Dazu gehörten neben dem konsequenten Schutz von Schutzgebieten unter anderem auch deutliche Maßnahmen gegen den weiteren Ausbau von Biogasanlagen und Mastanlagen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/12, 29.03.2012
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2012