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STELLUNGNAHME/230: Weiterhin Intransparenz bei Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 2. April 2015

NABU Brandenburg zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Weiterhin Intransparenz bei der Erhebung der Antibiotikaverbräuche in der Massentierhaltung und bei der Fleischkennzeichnung / Verbraucher müssen Daten einsehen können


Potsdam. Am Dienstag (31. März 2015) hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) in einer Pressekonferenz in Berlin mitgeteilt, dass durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes derzeit die ersten Meldungen zum Monitoring der Antibiotikaverordnungen in der Massentierhaltung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingehen. Seiner Meinung nach werden ab jetzt die Antibiotikagaben in der Massentierhaltung beständig bergab gehen.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, dass durch die Benennung der Therapiehäufigkeit bei Mastputen, -hühnern, -schweinen und -kälbern über sogenannte Kennzahlen der gigantische Antibiotikamitteleinsatz (2013: 1452 Tonnen inclusive der Reserveantibiotika aus der Humanmedizin, davon 85% in der Tiermast) reduziert wird. Tiermäster, die überdurchschnittlich viele Antibiotika einsetzen, bekommen Ermahnungen, dass sie die Menge bitte schön reduzieren.

PD Dr. Werner Kratz, 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg, bemängelt, dass im novellierten Arzneimittelgesetz keine gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen sind, die die Beurteilung der Kennzahlen an haltungsbedingten notwendigen therapeutischen Richtwerten von Veterinären vorschreibt. Auch die hohe Zahl der in Deutschland durch antibiotika-resistenten Keime verstorbenen Mitmenschen (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene: ca. 15.000 Tote pro Jahr) bliebe dabei unberücksichtigt.

Kratz: "Neben den offiziellen Verbrauchszahlen zu den Antibiotika, die jetzt Eingang in die zentrale Monitoringdatenbank finden, wissen natürlich die Insider in der Massentierhaltung, dass es einen illegalen Markt für Tierarzneimittel gibt. Diese Medikamente können leicht über das Internet bezogen werden."

Deshalb sei es umso bedauerlicher, so Kratz, dass die Verbraucher zu dieser Datenbank keinen Zutritt haben. Die Landesverbände des BUND und des NABU, als Vertreter der anerkannten Umweltverbände in Brandenburg hatten in einem Schreiben an Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger darum gebeten, diese Datenbank nach den ersten Einträgen einzusehen. Dies ist abgelehnt worden.

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Quelle:
Pressedienst, 02.04.2015
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2015

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