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STELLUNGNAHME/366: Sicherheit des Zwischenlagers Brunsbüttel unklar (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 14. Juni 2017

Sicherheit des Zwischenlagers Brunsbüttel nach wie vor unklar. BUND ist gegen Neugenehmigung ohne nachvollziehbaren Sicherheitsnachweis. Debatte über Atommüll-Zwischenlager auf Bundesebene erforderlich.


Brunsbüttel/Kiel/Berlin: Ohne den Nachweis, dass das Zwischenlager Brunsbüttel ausreichend gegen Gefahren wie zum Beispiel Flugzeugabstürze oder Terroranschläge geschützt ist, dürfe es keine Neugenehmigung für das Zwischenlager geben. Dies forderten zum heutigen Beginn des Erörterungstermins in Brunsbüttel die Landesverbände Schleswig-Holstein und Hamburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der BUND kritisiert, dass der Öffentlichkeit immer noch Unterlagen vorenthalten würden, die zeigten, ob das Zwischenlager in den letzten Jahren einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig folgend entsprechend nachgerüstet worden sei. "Es ist inakzeptabel, dass die Öffentlichkeit in Bezug auf die Sicherheit eines Atommülllagers im Unklaren gelassen wird. Der Betreiber Vattenfall und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Genehmigungsbehörde müssen endlich sämtliche Unterlagen zur Nachrüstung des Zwischenlagers vorlegen. Geschieht das nicht, muss der Erörterungstermin vertagt werden", sagte Rainer Guschel vom Arbeitskreis Atom des BUND-Landesverbands Schleswig-Holstein.

2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers Brunsbüttel aufgehoben, da ein ausreichender Schutz gegen Gefahren von außen nicht nachgewiesen werden konnte. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden in der Folgezeit begrenzte Nachrüstungen an dem Zwischenlagergebäude durchgeführt. Einzelheiten dazu gaben die Behörden bislang nicht bekannt. Unter anderem deshalb hatten die BUND-Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein Einwendungen gegen die Neugenehmigung eingereicht. Außerdem kritisiert der BUND, dass der Stromkonzern Vattenfall im Zuge einer "Bereitstellungslagerung" weiterhin Castor-Behälter in Brunsbüttel einlagern darf, obwohl das Zwischenlager über keine atomrechtliche Genehmigung verfüge.

"Die von Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck ermöglichte sogenannte Bereitstellungslagerung ist rechtwidrig. Es fällt tatsächlich schwer, an ein angeblich noch ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren zu glauben, wenn sich schon fast alle vorgesehenen Behälter im Lager Brunsbüttel befinden", sagte Guschel. Angesichts der Sicherheitsdefizite bei sämtlichen deutschen Atommüll-Zwischenlagern fordert der BUND sowohl an den jeweiligen Standorten als auch auf Bundesebene eine grundsätzliche Diskussion um die Sicherheit der Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll. Neben dem unklaren Schutz gegen Einwirkungen von außen fehle allen Zwischenlager-Standorten nach Stilllegung der Atomkraftwerke die Möglichkeit zur Reparatur schadhafter Castor-Behälter. Hinzu komme, dass die Zwischenlager deutlich länger als geplant und bislang genehmigt in Betrieb blieben, was neue Risiken mit sich bringe. Tatsache sei, dass bis zum Ablauf der Genehmigungen für die Zwischenlager noch kein dauerhaftes Lager für hochradioaktiven Abfall zur Verfügung stehe.

"Es muss im öffentlichen Diskurs geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und ob eventuell verbesserte Neubauten die alten Lager ersetzen könnten", forderte der Sprecher des BUND-Arbeitskreises Atom, Edo Günther. Als Grundlage einer solchen Debatte veröffentlichte der BUND ein Grundsatzpapier mit dem Titel "Atommüll-Zwischenlager-Konzept jetzt überprüfen".


Das neue BUND-Eckpunktepapier "Atommüll-Zwischenlager-Konzept jetzt überprüfen" finden Sie im Internet als PDF unter:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/zwischenlagerung_atommuell_eckpunkte.pdf

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 14.06.2017
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Tel. 030/27586-457, Fax. 030/27586-440
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2017

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