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ATOM/127: Halbwertzeit - verstrahlten Müll mit laxer Hand verstreuen ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) - 23. August 2017

BBU veröffentlicht unbekannte Standorte und fordert Moratorium:
Kein radioaktiv belasteter Müll aus AKW und Atomanlagen auf Deponien und in Müllverbrennungsanlagen


(Bonn, Berlin, 23.08.2017) Mehr als 40 Städte und Gemeinden sind bundesweit von der Lagerung oder Verbrennung von radioaktiv kontaminiertem Müll betroffen. Das hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) nach intensiven Recherchen heraus gefunden. Der BBU fordert ein Moratorium bei der Freigabe von radioaktiv belastetem Abfall aus Atomanlagen und eine Neubewertung der Abgabe von radioaktiven Stoffen aus Atomanlagen, aus der Industrie, der medizinischen Nutzung und ggf. weiteren Quellen. Eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung der Menschen durch die Verteilung von radioaktiven Stoffen muss vermieden werden.

In vielen Bundesländern wird radioaktiv kontaminierter Müll deponiert, verbrannt und zur freien Verwertung abgegeben. Die Bevölkerung ist darüber oft nicht informiert und selbst die Behörden haben keinen umfassenden Überblick über den Verbleib der strahlenden Reste der Atomindustrie. Aktuell wird besonders in Baden-Württemberg und in Schleswig-Holstein über den Verbleib "freigemessener" Materialien diskutiert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger protestieren und gründen Bürgerinitiativen. In Baden-Württemberg sind acht Kommunen betroffen, in Brandenburg sechs und in Sachsen fünf. In fast allen Bundesländern sind entsprechende Deponien oder Verbrennungsanlagen, so z. B. auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen.

BBU stellte Anfragen an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer

Im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) hat der BBU Anfragen zum "freigemessenen" Müll an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer gerichtet. Die Informationen, die von den Behörden mitgeteilt wurden, hat der BBU ausgewertet und in einer Tabelle zusammengestellt, die mit dieser Pressemitteilung erstmals veröffentlicht werden. Alle Details unter http://bbu-online.de (Direktlinks siehe unten).

Der BBU will damit einen Schritt in Richtung Transparenz tun und fordert, dass die Atombehörden dem Beispiel des weitgehend ehrenamtlich arbeitenden Umweltverbandes folgen.

Bisher gibt es keine Lösung für die langfristige Aufbewahrung der nuklearen Hinterlassenschaften aus der Atomtechnik. Meist wird bei dem Thema an hochradioaktive Brennelemente in Castor-Behältern gedacht, die sich in den "Zwischen"-Lagernder Atomkraftwerke befinden. Um die Mengen für diese kostenträchtige Aufbewahrung aller Atommüllmengen möglichst gering zu halten, soll ein großer Teil der Materialien aus Atomanlagen zu "normalem" Müll umdeklariert werden. Dazu wird auf der Basis des § 29 der Strahlenschutzverordnung die sogenannte Freigabe durchgeführt. Dies bedeutet, dass Materialien, deren radioaktive Belastung eine gewisse Grenze unterschreitet, "freigemessen" werden und dann an Deponien, Müllverbrennungsanlagen oder zum Recycling abgegeben werden.

Forderung des BBU: Völlige Transparenz beim Umgang mit den nuklearen Hinterlassenschaften

Der BBU lehnt zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt die Freigabe von radioaktiv belasteten Abfällen aus Atomanlagen ab und fordert, dass die bisherigen Freigabegenehmigungen aufgehoben werden. Alle radioaktiv belasteten Abfälle sollen am jeweiligen Standort aufbewahrt werden, bis klar ist, wie viel nach dem Abbau aller Atomanlagen insgesamt anfällt und ein Konzept für die weitere Aufbewahrung erstellt werden kann. Weiter erwartet der BBU von den zuständigen Behörden völlige Transparenz beim Umgang mit den nuklearen Hinterlassenschaften. Dazu gehört auch die Offenlegung der Information über Mengen und Verbleib vonradioaktiv belastetem Abfall.

Ergänzungen und weitere Hinweise zu Deponien und Müllverbrennungsanlagen können dem BBU gerne unter bbu-bonn@t-online.de oder 0228-214032 (Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn) mitgeteilt werden. Zudem können sich Bürgerinitiativen sowie interessierte Einzelpersonen, die sich im Bereich von betroffenen Deponien und Verbrennungsanlagen engagieren wollen, zur Vernetzung beim BBU melden. Wer an einer BBU-Mitgliedschaft interessiert ist, findet Aufnahmeanträge unter http://www.bbu-online.de/html/antrag.htm bzw. kann einen Aufnahmeantrag in der Bonner BBU-Geschäftsstelle postalisch anfordern.


Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.


Direktlinks:

Erläuterungen
http://bbu-online.de/AK%20Energie/Aktuelles%20AK%20Energie/Deponietabelle%202017/Deponietabelle%20August%202017%20-%20Erlaeuterungen.pdf

Standorttabelle
http://bbu-online.de/presseerklaerungen/BBU-Deponietabelle%202017.pdf

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Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Telefon: 0228/21 40 32, Fax: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2017

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