Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) - 26. Oktober 2018
Bis 5. November 2018 können Einwendungen zum Abbau von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) eingereicht werden
Sonntagsspaziergang am 4. November 2018
(Bonn, Stuttgart, 26.10.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) weist darauf hin, dass noch bis zum 5. November 2018 (einschließlich) Einwendungen im Rahmen des 2. Genehmigungsverfahrens zum Abbau von Block 1 im Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN I) erhoben werden können. Diese müssen fristgerecht beim Umweltministerium in Stuttgart eingereicht werden. Am 4. November 2018 findet der nächste Protest-Sonntagsspaziergang verschiedener Anti-Atomkraft-Initiativen am Atomkraftwerk Neckarwestheim statt.
Anfang 2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung ("1. SAG") für das AKW Neckarwestheim 1 erteilt. Damit konnten die Abriss-Arbeiten beginnen. Jetzt geht es um den zweiten Schritt der Abbau-Genehmigung ("2. AG") für das AKW Neckarwestheim 1. Die von Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung droht nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim "erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich "keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen habe."[1]
Die Arbeitsgemeinschaft, in der auch die BBU-Mitgliedsinitiativen "Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar" und "Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn" mitwirken, ruft zur Einreichung von Einwendungen gegen die beantragte Genehmigung auf. Möglich sind individuelle Einwendungen, es kann aber auch ein fertiger Sammeleinspruch der Arbeitsgemeinschaft genutzt werden. Private Einwendungen und Unterschriftenlisten müssen postalisch oder vorab per Fax an das baden-württembergische Umweltministerium gerichtet werden: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881. Wichtig: Der Eingang ist nur gültig bis 24 Uhr am 5.11.18. Einwendungen per E-Mail werden nicht anerkannt.
In dem Sammeleinspruch werden u. a. folgende Forderungen erhoben:
• Wir fordern die maximale Senkung der Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser und eine optimale Strahlenminimierung für das Personal in allen Arbeitsschritten.
• Die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen und dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab! Wir fordern stattdessen die langfristige Sicherung vor Ort.
• Nachholen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auf aktuellem Stand.
• Kein Abbau von GKN I, solange GKN II noch in Betrieb ist - sofortiges Abschalten von GKN II
Den Sammeleinspruch im PDF-Format findet man unter:
https://atomerbe-neckarwestheim.de [2]
Unter dem Motto "Atomausstieg, AKW-Laufzeiten und Entschädigungen" lädt das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zum nächsten Sonntagsspaziergang am AKW Neckarwestheim ein. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf der "Schönen Aussicht". [3]
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen
Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte
Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der
BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die
gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche
Energiequellen.
Anmerkungen:
[1]Quelle: https://atomerbe-neckarwestheim.de
[2] Direktlink:
https://atomerbe-neckarwestheim.de/images/artikel/2018/EinwendungGKN1AG2-2018.pdf
[3]Quelle: https://neckarwestheim.antiatom.net
Weitere Informationen:
http://www.bbmn.de/wp
http://www.energiewendeheilbronn.de
*
Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Telefon: 0228/21 40 32, Fax: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2018
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