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MELDUNG/055: Verwaltungsgericht bestätigt Entsorgung salzhaltiger Abwässer in die Werra (K+S KALI GmbH)


K+S KALI GmbH - Presseinformation, 20. Januar 2014

Klägergemeinschaft scheitert mit Eilantrag

Verwaltungsgericht bestätigt Einleiterlaubnis



Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Eilantrag der Gemeinden Gerstungen und Herleshausen, der Stadt Witzenhausen und der Fischereigenossenschaft Untere Werra gegen die Einleiterlaubnisse für die Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers abgewiesen. Damit haben diese Erlaubnisse, die das Regierungspräsidium Kassel zur Entsorgung salzhaltiger Produktionsabwässer in die Werra 2012 erteilt hat, weiterhin Bestand.

In der Begründung führt das Gericht eine Reihe inhaltlicher und formaler Mängel der Klage an. So ist vor allem durch die wasserrechtlichen Erlaubnisse weder die Trinkwassergewinnung der Gemeinde Gerstungen oder der Stadt Witzenhausen gefährdet, noch werden durch sie Fischereirechte verletzt. Zu anderen Punkten, wie zum Beispiel die Verletzung von Eigentumsrechten an Ufergrundstücken oder die Beeinträchtigung des Gewässerbetts haben die Kläger nach Meinung des Gerichts keine ausreichenden Begründungen geliefert.

Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht mit dieser Entscheidung zum wiederholten Mal ausgeführt, dass sich aus den Regelungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), auf die sich die Kläger auch beziehen, kein individuelles Klagerecht ableiten lässt.

Die Kosten des Verfahrens wurden den Mitgliedern der
Klägergemeinschaft auferlegt.


Weitere Informationen über die K+S KALI GmbH auf der Website des Unternehmens unter
www.kali-gmbh.com.

http://www.k-plus-s.com/de/news/presseinformationen/2014/presse-140120.html

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Quelle:
Presseinformation, 20.01.2014
K+S Aktiengesellschaft
Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel
Tel.: +49 561 9301 0
Internet: www.kali-gmbh.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2014