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POLITIK/378: Auszüge aus dem Offenen Brief zum Berliner Wasserversorgungskonzept (DER RABE RALF)


DER RABE RALF
Nr. 148 - Februar/März 09
Die Berliner Umweltzeitung

Protest der Umweltverbände

Auszüge aus dem Offenen Brief zum Berliner Wasserversorgungskonzept an Umweltsenatorin Katrin Lompscher


Wir, die unterzeichnenden. Umweltverbände, wenden uns an Sie mit diesem offenen Brief, weil wir befürchten müssen, dass in der zukünftigen, von Ihnen zu verantwortenden Planung der Wasserversorgung Berlins die Umweltbelange Schaden erleiden. Sie haben im Mai 2008 ein Wasserversorgungskonzept für Berlin bis zum Jahr 2040 beschlossen, im Übrigen ohne uns oder andere Vertreter öffentlicher Belange zuvor zu informieren, geschweige denn um inhaltliche Stellungnahmen zu bitten. So haben wir unsere, wie Sie wissen, deutliche Kritik an Teilen dieses Konzepts nur im Nachhinein äußern können. Schon seinerzeit haben wir Ihre Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Verabschiedung eines solchen Konzepts, zumal unter diesen wenig bürgerfreundlichen Umständen, die zugleich laufenden Bewilligungsverfahren für die einzelnen Wasserwerke in bedenklicher Weise einschränkt.[...]

Die Stadt Berlin, insbesondere das für Umwelt zuständige Ressort, hat daher die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Wasserentnahme die Ökologie nicht oder zumindest nicht unzumutbar schädigt. Dies verlangt auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. [...]

Wir appellieren an Sie:

- Betrachten Sie das Wasserversorgungskonzept Berlin 2040 nicht als verbindlichen Beschluss, sondern als zweifellos zentrale Orientierungsgrundlage für die im Jahr 2011 abzuschließenden Bewilligungsverfahren für die einzelnen Wasserwerke. Erst die genaue Analyse der Umweltverhältnisse vor Ort kann deutlich machen, was das betroffene Gebiet an Wasserförderung verträgt. Ein Wasserversorgungskonzept 2040, das auch in Ökologischer Sicht hieb- und stichfest ist, kann und sollte erst nach Abschluss und als Ergebnis dieser Verfahren festgesetzt werden.

- Veranlassen Sie, dass die Bewilligungen nicht pauschal für die Wasserwerke, sondern differenziert für die einzelnen Brunnengalerien der Werke erteilt werden. Die Verhältnisse vor Ort sind so unterschiedlich, dass eine pauschale Bewilligung dem nicht Rechnung tragen kann.

- Veranlassen Sie weiterhin, dass es keine "Sicherheitszuschläge" gibt, mit denen die Berliner Wasserbetriebe die Förderung vor Ort pauschal um jeweils rund 20 Prozent erhöhen können. Es ist weit sinnvoller und im Übrigen durchaus praktikabel, dass solche Zuschläge bei konkretem Bedarf durch die Verwaltung und in Beachtung auch der Ökologischen Belastbarkeit des jeweiligen Gebiets erteilt werden.

- Stellen Sie die Verfahren zur Aufhebung der Wasserschutzgebiete Buch, Jungfernheide und Altglienicke zurück, um für die laufenden Bewilligungsverfahren der Wasserförderung keine negativen vollendeten Tatsachen zu schaffen. Eine Entscheidung darüber, ob diese Wasserwerke in Zukunft gebraucht werden oder nicht, kann erst getroffen werden, wenn klar ist, wie viel Wasser an den verbleibenden Standorten verantwortlich gefördert werden kann.

Hartwig Berger, Vorsitzender Ökowerk Berlin
Torsten Hauschild, Vorsitzender der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und des NABU Berlin
Andreas Jarfe, Geschäftsführer BUND Berlin
Stefan Richter, Geschäftsführer GRÜNE LIGA Berlin


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Quelle:
DER RABE RALF - 20. Jahrgang, Nr. 148, Februar/März 09, S. 5
Herausgeber:
GRÜNE LIGA Berlin e.V. - Netzwerk ökologischer Bewegungen
Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg
Redaktion DER RABE RALF:
Tel.: 030/44 33 91-47, Fax: 030/44 33 91-33
E-mail: raberalf@grueneliga.de
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Erscheinen: zu Beginn gerader Monate
Abonnement: 10 Euro/halbes Jahr


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2009