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POLITIK/412: Die GroKo und das Wasser - Folge 1 (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1025, vom 13. Dez. 2013, 33. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Die GroKo und das Wasser - Folge 1



Alle Leserinnen und Leser, die noch nicht dazu gekommen sind, mit dem Suchbegriff "Wasser" den 185seitigen Koalitionsvertrag ("Koa-Vertrag") der Großen Koalition (GroKo) zu durchforsten, können auf den Service des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS zurückgreifen: Nachstehend präsentieren und kommentieren wir sämtliche Passagen, die direkt oder indirekt mit "Wasser" zu tun haben. Es könnte sich lohnen, diesen RUNDBR. vier Jahre aufzuheben, um dann zu schauen, was von den Ankündigungen und Versprechungen eingelöst worden ist. Im nächsten RUNDBR. stellen wir die Passagen vor, die "Wasser & Energie" zum Gegenstand haben - also die Wasserkraftnutzung und die Faulgasverstromung auf Kläranlagen. Ferner geht es im RUNDBR. 1026 um die Absage der Großkoalitionäre gegenüber einer weiteren Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Der Koalitionsvertrag kann auf vielen Homepages abgerufen werden - u.a. auch auf der Homepage der "Allianz der öffentliche Wasserwirtschaft" (AöW):
http://www.aoew.de/media/startseite/koalitionsvertrag.pdf


GroKo: Mehr Fahrradverkehr an Bundeswasserstraßen!

Konfliktbeladen ist seit eh und je der Ausbau und die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen. Die im Bundeswasserstraßengesetz vorgeschriebene "Leichtigkeit" und "Sicherheit" der Binnenschifffahrt ist in den wenigsten Fällen mit gewässerökologischen Prämissen in Einklang zu bringen (s. RUNDBR. 1021/3-4). Mit gewässerökologischen Aspekten beim Ausbau der Bundeswasserstraßen hält sich der Koa-Vertrag erst gar nicht auf. Es herrscht weiterhin das Primat der "wettbewerbsfähigen" Binnenwasserstraßen. Unter der Überschrift "Standortvorteil Infrastruktur mit mehr Investitionen stärken" schreibt die Koalition, dass "eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur (...) die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft" sei. Und weiter:

"Deshalb werden wir besondere Anstrengungen unternehmen, um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen." Zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gehöre, dass man auch "Wasserwege erhalten und wo nötig ausbauen" will. "Für besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsame Vorhaben" will die Koalition im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und in den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger auch für die Wasserstraße ein "nationales Prioritätenkonzept" definieren. "In diese Projekte sollen künftig als Zielgröße 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen." [Die Bündelung der begrenzten Finanzmittel auf die stark frequentierten Bundeswasserstraßen war schon ein Ziel der schwarz-gelben Vorgängerkoalition - siehe RUNDBR. 972/1-4.] Ferner postulieren CDU/CSU und SPD, dass für die künftige Verkehrsbewältigung "die einzelnen Verkehrsträger ihre jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Dazu wollen wir sie besser verzahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verlagern".

Nachdem es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, mehr Frachtverkehr auf das Binnenschiff zu verlagern, darf man gespannt sein, wie kreativ Schwarz-Rot dieses Ziel umsetzen wird. Die Koalitionsparteien versprechen "klar definierte Investitionsprioritäten" bei Erhalt und Ausbau der Bundeswasserstraßen zu setzen und die von Schwarz-Gelb begonnen Verwaltungsreform der Wasserstraßenverwaltung fortzusetzen (s. Kasten auf S. 1, rechte Spalte). Im Rahmen der "Radverkehrsförderung" wollen CDU/CSU&SPD zudem "das Radwegenetz an Bundesverkehrswegen (...) weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen".

GroKo: Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird fortgesetzt
Unter dem separaten Punkt "Bundeswasserstraßen" ist im Koa-Vertrag folgendes zu lesen: "Die Binnenschifffahrt verfügt über erhebliche Kapazitätspotenziale. Um diese bestmöglich nutzen zu können, sind wir auf leistungsfähige Bundeswasserstraßen angewiesen, für die wir klar definierte Investitionsprioritäten setzen. Auf Grundlage des neuen BVWP [Bundesverkehrswegeplan] und der Verkehrsinfrastrukturberichte werden wir in regelmäßigen Abständen einen nach Dringlichkeitsstufen geordneten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen erarbeiten. Neben der Tonnage werden weitere Kriterien für die Prioritäteneinstufungen berücksichtigt.
Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden. Wir werden ein Wassertourismuskonzept vorlegen.
Das Gebührensystem für die Nutzung der (technischen) Anlagen der Bundeswasserstraßen werden wir wettbewerbsneutral vereinheitlichen. Die Gebühren für den Nord- Ostsee-Kanal werden wir anpassen. Die Förderrichtlinie für abgasärmere Motoren in der Binnenschifffahrt wird attraktiver gestaltet, um die Modernisierung der Flotte zu beschleunigen."

GroKo: Fracking "im Dialog" genehmigungsfähig machen!

Beim Fracking will die GroKo dort wieder anfangen, wo in der letzten Legislaturperiode die Koalition von CDU/CSU und FDP aufgehört hat. Die schwarz-gelbe Koalition konnte sich im Sommer nicht darüber einig werden, wie man den Schutz des Grundwassers vor giftigen Fracking- Fluiden und dem Flowback sicherstellen könne. Und umstritten war auch die damals beabsichtigte Einführung einer Fracking bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung in das Bergrecht. Diese beiden Vorhaben sollen in der 18. Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden (siehe Kasten in der rechten Spalte).

Fracking im Koalitionsvertrag
"Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung - insbesondere bei der Schiefergasförderung - eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.
Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).
Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht."

GroKo: Für mehr präventiven Hochwasserschutz!

Noch unter dem Eindruck der "Großen Flut" von Anfang Juni 2013 an Elbe und Donau (s. RUNDBR. 1015/1-4, 1016, 1017) haben die Koalitionäre vielversprechende Passagen zu Hochwasserschutz- und -vorsorge formuliert (S. 120).

"Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasserschutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten berücksichtigt und für einen fairen Ausgleich mit Interessen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. entwickelt werden. Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesländern ein Nationales Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind überregionale Maßnahmen für präventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an unseren Flüssen. Es wird ein Sonderrahmenplan »Präventiver Hochwasserschutz« aufgelegt. Für den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden wir die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausschöpfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den Ländern sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Prüfstand stellen und anpassen.

Mit unseren europäischen Nachbarländern werden wir in einen intensiven Dialog zum Hochwasserschutz eintreten. Die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadensversicherung werden geprüft. Es wird ein Bundesprogramm "Blaues Band" aufgelegt, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern, und ein "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" als Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vorgelegt. Das Gesamtkonzept Elbe wollen wir im Ausgleich der ökologischen und ökonomischen Belange umsetzen. Wir wollen den Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen auf Basis der Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung (ohne Staustufe)."

Was aus diesen gut klingenden Ankündigungen - insbesondere aus der angestrebten "Renaturierung von Fließgewässern und Auen" - wird, bleibt abzuwarten. Je weiter man in der Verwaltungshierarchie nach unten steigt, desto größer werden die Widerstände gegen den naturnahen Hochwasserrückhalt: Kein Personal, kein Geld, keine verfügbaren Flächen, rechtliche Komplikationen mit dem konservierenden Naturschutz à la FFH-Richtlinie - so die Standardausflüchte in den Länderministerien und in den Regierungspräsidien, wenn es gilt die Revitalisierung der Auen an unseren großen Flüssen und Strömen aktiv anzugehen. Der BUND hat sich in seiner Bewertung dieser Aussagen im Koa-Vertrag gleichwohl vorsichtig optimistisch gezeigt:
"Begrüßenswert ist auch das neue Bundesprogramm "Blaues Band" zur Auen- und Flussrenaturierung. Kann verhindert werden, dass es sich wegen unzureichender finanzieller Ausstattung in ineffektiven, kleinteiligen Projekten verliert, besteht hier eine große Chance für lebendige Flusslandschaften. Problematisch: Insbesondere der Plan, 'die Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen', klingt sehr nach dem alten Bauwahn der Vergangenheit, der ohne Bürgerbeteiligung und lokalen Sachverstand ökologische Katastrophen an den Flüssen verursachte. Höhere Deiche und Betonverbauungen sind keine Lösung für die Probleme der Hochwasservorsorge."

Auf der 6. Konferenz der elbeanliegenden Bundesländer am 5. Dez. 2013 hat sich gezeigt, dass zwar die Einsicht in die Notwendigkeit vorhanden ist, neben dem technischen Hochwasserschutz auch die Revitalisierung der Auen anzugehen - aber ein Mal mehr ist der Streit ausgebrochen, wie die diesbezüglichen Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden müssen. Bei der Umsetzung des "Nationalen Hochwasserschutzprogramms" im Elbe-Einzugsgebiet gehe es um die Ausweisung "vor allem" von "zusätzlichen, zum Teil natürlichen, Retentionsräumen, die in Ober- und Mittelläufen der Flüsse geschaffen werden müssen", erklärte Dr. TILL BACKHAUS, Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich der Elbekonferenz. "Alle davon profitierenden Länder sollten sich wie auch der Bund an der Finanzierung beteiligen", fuhr der Minister fort - im Wissen darum, dass dies wieder auf ein schier endloses Feilschen hinauslaufen wird - mindestens so lange, bis das nächste Jahrhunderthochwasser wiederum einen Acht-Milliarden-Euro-Schaden (wie im Juni 2013 an Elbe und Donau) hinterlassen wird.


GroKo: Schluss mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung!

Im Kapitel "Gewässer- und Meeresschutz" haben sich CDU/CSU und SPD auf folgende Gewässerschutzziele verständigt (S. 120): "Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen. Die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wird zügig umgesetzt. Wir werden eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Gewässerschutzes und die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung anstreben."

Vor allem die Absicht, die landwirtschaftliche Klärschlammnutzung auslaufen zu lassen, dürfte auf vielfältigen Widerstand stoßen - so beispielsweise auf Seiten der Verwerterfirmen, die den Klärschlamm auf die Äcker aufbringen, seitens einiger ost- und norddeutscher Bundesländer und der DWA, die beide immer noch auf diese preisgünstige Entsorgungsstrategie bauen - und auch seitens von einigen Umweltschützern, die die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung weiterhin als nachhaltige Strategie zur Schließung von Stoffkreisläufen einstufen.


GroKo: "Guter Zustand" in Nord- und Ostsee bis 2020!

Speziell zum Meeresschutz heißt es im Koa-Vertrag: "Wir setzen uns für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete und für Verhandlungen zu einem internationalen Durchführungsübereinkommen ein. Die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreicht werden. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten, die Bekämpfung der Überfischung, klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- oder Gasförderung aus großen Tiefen. Für die zehn Natura-2000-Gebiete wird ein Fischereimanagement verankert, um die Schutzziele zu erreichen. Wir werden die EU-Kommission beim Kampf gegen die Vermüllung der Meere unterstützen, insbesondere beim Vorgehen gegen Plastikeinträge. Union und SPD unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Die Haftungsregeln zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll werden ratifiziert und innerstaatlich umgesetzt."

Ob die Meeresschutzstrategie tatsächlich bis 2020 umgesetzt werden kann, wird im Hinblick auf die Überdüngung von Nord- und Ostsee im Wesentlichen davon abhängen, ob tatsächlich die Freisetzung von Stickstoff aus der landwirtschaftlichen Düngung und der Massentierhaltung substanziell reduziert werden kann. Hieran werden wir in Zusammenarbeit mit den anderen Umweltverbänden im jetzt anstehenden zweiten Bewirtschaftungszyklus der EG-Wasserrahmenrichtlinie immer wieder erinnern. Um die Verringerung der Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft geht es nicht nur im oben zitierten Gewässerschutzabsatz, sondern noch mehr im nachfolgend vorgestellten Landwirtschaftskapitel.


GroKo für weniger Dünger, weniger Pestizide und weniger "Vermaisung"!

Im Landwirtschaftskapitel bekennen sich die Koalitionäre zunächst zum Leitbild einer "multifunktional ausgerichteten, bäuerlich unternehmerischen Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet". Anschließend widmet sich der Koa-Vertrag der "Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume" (siehe Kasten). Im Landwirtschaftskapitel wird - interessanterweise im Unterkapitel "Flächenschutz" - zudem eine Reduktion der Freisetzung von Agrochemikalien (Dünger & Pestizide) versprochen:

"Dünge- und Pflanzenschutzmittel müssen so eingesetzt werden, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen."

Wegen der schwerwiegenden Grundwasserbelastung durch den Anbau von "Energiemais" für Biogasanlagen (s. RUNDBR. 963/1-4) haben wir interessiert auch folgende Aussage auf S. 54 im Energiekapitel gelesen:
"Bei Biogasanlagen soll der Zubau auf Abfall- und Reststoffe begrenzt, die 'Vermaisung' der Landschaft verhindert und Nutzungskonkurrenzen entschärft werden."

Und wegen der Freisetzung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen aus der Massentierhaltung (s. 1018/4) darf man auf die Umsetzung folgender Ankündigung gespannt sein: "Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt" (S. 123). Insgesamt wollen die Koalitionäre die überbordende Massentierhaltung einschränken:
"Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an. Ziel ist es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Wir werden überdies einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg bringen."

GroKo will die "ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern"

Für mehr Gewässerschutz im ländlichen Raum könnten folgende Passagen von Bedeutung sein: "Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer »Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung« weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet."

Die Agrarforschung soll besser als bislang auf die Ziele "Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft" zugespitzt werden. Ferner soll das Bundesprogramm "Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft" "verstetigt" werden.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1025
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2014