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POLITIK/413: Die GroKo und das Wasser - Folge 2 (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1026, vom 16. Dez. 2013, 33. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Die GroKo und das Wasser - Folge 2



Im RUNDBR. 1025 sind bereits wesentliche Inhalte des Koalitionsvertrages (Koa-Vertrag) mit Wasserbezug vorgestellt worden. Im RUNDBR. 1026 geht es jetzt um den Themenbereich "Wasser und Energie". Zunächst wird aber referiert und kommentiert, was die Großkoalitionäre auf dem Gebiet der Wasserökonomie vorhaben bzw. versprechen.


GroKo: Nix mit Liberalisierung in der Wasserwirtschaft!

Im Kapitel "Europapolitik" des Koalitionsvertrages ist zu lesen, dass sich die CDU/CSU/SPD-Regierung gegen weitere Liberalisierungsvorstöße aus Brüssel zur Wehr setzen will:

"Die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere die Daseinsvorsorge auf regionaler und kommunaler Ebene (z. B. die Wasserversorgung) gehört zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. Der demographische Wandel und der Bevölkerungsschwund in vielen ländlichen Gebieten verschärfen die Handlungsnotwendigkeiten auf diesem Gebiet. Das Wettbewerbsprinzip des EU-Binnenmarktes, ein funktionierendes Gemeinwesen und sozialer Ausgleich müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen; nur so wird eine Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, ihrer Regionen und Kommunen für ihre im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben müssen erhalten bleiben. Wir werden jeder weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge durch EU-Politiken offensiv entgegentreten. Nationale, regionale und lokale Besonderheiten in der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen durch europäische Politik nicht ausgehebelt werden."

GroKo: Freihandelsabkommen darf keine Umweltstandards unterpflügen

Im Hinblick auf das angestrebte Transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP, s. RUNDBR. 1023/1-4) ist im Landwirtschaftskapitel noch folgendes Versprechen von Bedeutung:
"Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhaltung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz von zentraler Bedeutung."

Im Handels- und Wirtschaftskapitel (S. 168) wird diese Aussage im Hinblick auf die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA noch ein Mal bekräftigt:
"Wir werden auf die Sicherung der Schutzstandards der Europäischen Union insbesondere im Bereich des Datenschutzes, der europäischen Sozial-, Umwelt- und Lebensmittelstandards sowie auf den Schutz von Verbraucherrechten und öffentlicher Daseinsvorsorge sowie von Kultur und Medien Wert legen."


GroKo: Wird die Klärgasverstromung unwirtschaftlich?

Immer noch zu viele Kläranlagenbetreiber fackeln das Methangas aus der Klärschlammfaulung sinn- und hirnlos ab - anstatt das Faulgas in Blockheizkraftenwerken (BHKW) hocheffizient in Strom und Nutzwärme umzuwandeln. Kontraproduktiv zum weiteren Ausbau der Klärgasverstromung könnte die Absicht der Koalitionäre sein, die "Privilegierung" der "Eigenstromerzeugung" bei der EEG- und Netzumlage zu kippen. Dann würde für neue BHKW-Anlagen die Gefahr bestehen, dass sie in die Unwirtschaftlichkeit abrutschen. Dies würde nach Ansicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) den Weg in eine energieautarke Wasserwirtschaft "torpedieren". Die Gefahr wird allerdings dadurch entschärft, weil die Koalitionäre versprechen, die Wirtschaftlichkeit - "insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung" - zu wahren. Ferner soll für kleine Anlagen eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Und für die "bestehende Eigenerzeugung" soll ohnehin der Vertrauensschutz gewährleistet bleiben (S. 56).


"Die GroKo untergräbt den Bestand der Kleinwasserkraftwerke"

Im Energiekapitel wird im Hinblick auf die Wasserkraftnutzung festgehalten: "Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt." Dass sich die EEG-Förderung für die Wasserkraft "bewährt" haben soll, können aquatische Naturschützer nicht nachvollziehen. Die EEG-Förderung der Kleinwasserkraft sei ökologisch zerstörerisch und mache wirtschaftlich keinen Sinn, heißt es beispielsweise beim Bundesarbeitskreis Wasser des BUND (s. RUNDBR. 1022/2-4). Mit ganz anderem Tenor sind die Kleinwasserkraftbetreiber von der obenstehenden Passage im Koa-Vertrag enttäuscht. Unter der Überschrift "Das langsame Sterben der Wasserkraft geht weiter" kommentierte am 28.11.13 der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V. dass eine einfache Fortschreibung bestehender Regelungen nicht ausreichend" wäre - denn:
"Seit der letzten EEG-Novelle sind die ökologischen Anforderungen an den Betrieb von Wasserkraftanlagen stetig gestiegen. Gerade bei kleineren Wasserkraftwerken führt diese Entwicklung mittlerweile zur Unwirtschaftlichkeit. Die hohen Investitionskosten in diesem Anlagensegment übersteigen die Einnahmen durch die höhere Einspeisevergütung."

Außerdem befürchten die Kleinwasserbetreiber, dass auch die Wasserkraft der im Koa-Vertrag angekündigten "Belastung des Eigenverbrauchs, der fortgeführten Degression der Vergütungssätze und der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung" unterworfen werden könnte. "Alle diese Maßnahmen können den Bestand und den Ausbau der dezentralen Wasserkraft untergraben."

Weitere Auskunft zu den Sorgen des BDW, der nach eigenen Angaben "die Interessen von neun Landesverbänden mit 1.900 Einzelmitgliedern" bündelt, gibt es bei
Harald Uphoff, Geschäftsstellenleiter
Tel. 030/27582505
E-Mail: info@wasserkraft-deutschland.de
www.wasserkraft-deutschland.de

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1026
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
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E-Mail: nik[at]akwasser.de
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2014