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SCHADSTOFFE/065: VSR-Gewässerschutz fordert öffentlich zugängliches Online-Altlastenkataster (VSR)


VSR-Gewässerschutz e.V. - 7. Dezember 2011

VSR-Gewässerschutz fordert ein öffentlich zugängliches Online-Altlastenkataster

Bürger müssen kostenlose Informationen bekommen


Der sorglose Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in industriellen und gewerblichen Betrieben, sowie mangelnde Umweltschutzmaßnahmen bei der Entsorgung von Abfällen auf Deponien haben in der Vergangenheit unzählige Altlasten verursacht. In Deutschland gibt es derzeit über 300.000 erfasste Altlastenstandorte. Heute kann man sich oftmals durch die neue Bebauung bzw. Nutzung nicht mehr vorstellen, dass unter dem eigenen Grundstück durch die frühere Nutzung Verunreinigungen vorkommen können, die das Grundwasser belasten und eine Brunnenwassernutzung einschränken. Es können CKWs, PFTs, Mineralöle, Schwermetalle, PAK, Phenole, Cyanide in das Grundwasser gelangt sein. Manche Stoffe stellen bereits in ganz geringen Konzentrationen beim Gießen von Nutzpflanzen eine gesundheitliche Gefährdung dar. Jedes Jahr werden neue Verdachtsflächen gefunden und eine Gefährdungsabschätzung veranlasst. Ein Altlastenkataster kann daher nie vollständig und abgeschlossen sein, sondern wird immer weiter geführt, wenn neuere Erkenntnisse vorliegen. Insofern ist es wichtig, dass sich Gartenbesitzer immer wieder neu informieren können. "Der VSR-Gewässerschutz fordert ein Altlastenkataster in dem man im Internet unkompliziert und kostenlos wie in Österreich diese Information für sein Grundstück bekommt." so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz.

Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jeder das Recht Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorten mitgeteilt zu bekommen. In Deutschland kann man diese Information meistens bei den Unteren Bodenschutzbehörden oder Unteren Wasserbehörden der Kreise oder Städte erhalten.

Der VSR-Gewässerschutz kritisiert hier allerdings drei Punkte:

(1) Es werden von den Behörden zum Teil erhebliche Gebühren erhoben. In vielen Städten werden diese nach einem fiktiven Arbeitsaufwand kalkuliert. Daher können diese bis zu der gesetzlichen Obergrenze nach der Umweltinformationskostenverordnung von 500 Euro auflaufen. Da die auskunftspflichtigen Behörden oftmals keine festen Beträge angeben, ist die Angabe der maximal erhebbaren Kosten für den Bürger abschreckend. Dass die Kostenverordnung für einfache schriftliche Auskünfte überhaupt keine Gebühren vorsieht, wird häufig nicht beachtet.

(2) Im Dschungel der unterschiedlichen Behörden sind die Bürger oftmals verunsichert, wo sie die notwendigen Informationen erhalten können und welche Angaben der Antrag enthalten muss.

(3) In vielen Behörden wird erwartet, dass die Grundstückseigentümer dem Auskunftsbegehren des Mieters oder Pächters zustimmen. Der Nachweis hierüber soll dann schon dem Antrag beigefügt werden. Dadurch wird ignoriert, dass gemäß Umweltinformationsgesetz der Zugang zu Informationen über Emissionen, zu denen gehören mögliche von einer Altlast ausgehende Grundwasserbelastungen, nicht als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis angesehen werden dürfen. Der Grundstückeigentümer kann daher die Weiterleitung der Angaben über die Altlast nicht unterbinden.

Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich die Online-Grundstücksabfrage über mögliche Altlasten kostenlos und unkompliziert. Das Verdachtsflächenkataster wird dort vom österreichischen Umweltbundesamt geführt und beinhaltet jene von den Ländern gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen ausreichend begründet ist. Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass alle von einer möglichen Altlast betroffenen Bürger die Möglichkeit bekommen sich über die Gefährdung ihrer Gesundheit umfassend und unbürokratisch informieren zu können.

Geldern, den 7. Dezember 2011


Weitere Informationen über unsere Arbeit finden Sie unter www.VSR-Gewaesserschutz.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 07.11.2011
VSR-Gewässerschutz
Egmondstr. 5, 47608 Geldern
Tel.: 02831/980281, Fax: 02831/976526
E-Mail: VSR-Information@VSR-Gewaesserschutz.de
Internet: www.VSR-Gewaesserschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2011