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VERBAND/006: Die neue "Wasserprogrammatik" der BDEW-Wasserwerker (BBU AK Wasser)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 900 vom 22. September 2008 27. Jahrgang

Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Die neue "Wasserprogrammatik" der BDEW-Wasserwerker


Die über lange Zeit harzende Fusion der Strom-, Gas- und Wasserverbände zum Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW; siehe RUNDBR. 859/1, 853/4, 844/1, 836/1) ist jetzt wasserseitig mit einer neuen "Wasserpogrammatik" gekrönt worden. Das Vorgängermodell datiert aus dem Jahr 2005. In der neuen Programmatik wird u.a. Stellung zum Klimawandel genommen und postuliert: Mit einer Wasserknappheit sei im wasserreichen Deutschland "selbst durch den Klimawandel nicht zu rechnen". Ferner: "Das Wassersparziel ist in Deutschland erreicht. Eine Fortsetzung der Sparpolitik wird die Kosten erhöhen, z.B. durch vermehrtes Spülen der Leitungen" (vgl. RUNDBR. 874/1). In dem Zusammenhang wird angesichts der hohen Fixkosten in der Wasserver- und Abwasserentsorgung u.a. verlangt, dass "die Preisstrukturen vom Kopf auf die Füße gestellt werden müssen". Dazu gehöre eine Anhebung der Grundpreise bei gleichzeitiger Absenkung des Mengenpreises (s. RUND-BR. 824/2-3). Weil dadurch angeblich das Verhältnis zum Kunden flexibler gestaltet werden kann, schlägt der BDEW vor, eine "Verordnung über Allgemeine Entsorgungsbedingungen Abwasser" (AEBAbwasserV) zu erlassen. [Tatsächlich feilt das Bundeswirtschaftsministerium schon eifrig an einer entsprechenden Verordnung, mit der die angeschlossenen Bürger zu »Abwasserkunden« umfunktioniert werden; Anm. BBU.] In diesem Sinne setzt sich der BDEW - in Gegenrede zu restriktiven ppp-Urteilen des Europäischen Gerichtshofes - auch für mehr Flexibilität bei der Bildung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ppp) und Inhouse-Geschäften ein. Dissens besteht zwischen den Wasserwerkern des BDEW hinsichtlich der "befreienden Aufgabenübertragung" bei der kommunalen Abwasserreinigung. Die "befreiende Aufgabenübertragung" - hinter der sich die Vollprivatisierung kommunaler Abwasserbetriebe verbirgt - wird von einem Teil der BDEW-Mitgliedschaft abgelehnt. Der zweite Knackpunkt innerhalb des BDEW ist die Unterwerfung der kommunalen Abwasserbetriebe unter die Mehrwertsteuerpflichtigkeit (s. 897/3, (s. 858/2, 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3)), die von den öffentlich-rechtlichen Mitgliedern überwiegend kritisch gesehen wird. Einigkeit besteht offenbar wiederum bei der Forderung, die Abwasserabgabe abzuschaffen. Versuche, die Siedlungswasserwirtschaft staatlicherseits zu regulieren, lehnt der BDEW ab. Denn: "Die deutsche Wasserwirtschaft nimmt die Regelsetzung in Eigenverantwortung und mit technisch-wissenschaftlichen Organisationen wie DVGW, DWA und DIN wahr", was für den Staat den Vorteil habe, dass er von Aufgaben der Regelsetzung entlastet würde.

Fachliche Fragen zur BDEW-Wasserprogrammatik beantwortet
Frau Vera Szymansky
BDEW-Fachgebietsleiterin Nationale Ordnungspolitik
Tel.: 030-300 199 1212
E-Mail: vera.szymansky@bdew.de

Bezug der Wasserprogrammatik (A5, 14 S.):
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft -
Geschäftsbereich Wasser/Abwasser
Reinhardtstr. 32
10117 Berlin
Tel.: 030/300 199-1213; Fax: 030/300 199-3213
E-Mail: info@bdew.de
Internet: www.bdew.de


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 900/2008
Herausgeber:
Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
Rennerstr. 10, D-79106 Freiburg
Tel.: 0761/275693; 45687153
E-Mail: nik@akwasser.de
Internet: http://www.akwasser.de

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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2009